Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Die nachfolgenden Punkte regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dir als Kunde und der Wanderführerin Franziska Geiger. Mit der Tourbuchung erkennst Du als Kunde diese Bedingungen an.
1. Buchung
Die Buchung einer Tour kommt durch Bestellung per Buchungssystem auf der Webseite, E-Mail, Post oder Telefon zustande, wenn der Vertragsinhalt von beiden Seiten schriftlich oder mündlich bestätigt wird.
2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf Basis einer Rechnungslegung mit anschließender Überweisung. Ebenfalls ist die Bezahlung bar zu Beginn der Wanderung vor Ort möglich. Der Kunde erhält eine Quittung. Die Teilnahme an Wanderungen und Tourenprogrammen ist nur bei Zahlung vor Beginn möglich.
3. Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Wird der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Tourbeginn erklärt, ergibt sich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises. Ab dem 3. Tag vor Tourbeginn sowie bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ergibt sich ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des vereinbarten Preises. Die Wanderführerin verpflichtet sich, 15 Minuten zu warten.
Anstatt zurückzutreten kann ein Dritter für den Teilnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag wahrnehmen, sofern der Teilnehmer dies vor Beginn der Tour der Wanderleiterin mitteilt. Der Teilnehmer und Dritte haften gegenüber der Wanderführerin als Gesamtschuldner. Sollte der Teilnehmer einzelne Leistungen des Vertrags nicht in Anspruch nehmen, entfällt seine Zahlungspflicht nicht.
4. Aufhebung des Vertrages durch außergewöhnliche Umstände
Wird die Leistungsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt kann sowohl die Wanderführerin als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Höhere Gewalt ist nicht schlechtes Wetter, bei welchem mit entsprechender Ausrüstung und Kleidung Wanderungen und Touren durchgeführt werden können. Bei Rücktritt vor Beginn der Wanderung oder Tour wegen höherer Gewalt wird die geleistete Zahlung zurückerstattet. Bei höherer Gewalt nach Beginn der Wanderung oder Tour wird die geleistete Zahlung teilweise erstattet.
5. Haftung
Die Wanderführerin erbringt die vertraglichen Leistungen mit Sorgfalt und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass im öffentlichen Raum, insbesondere in Naturschutzgebieten, ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Fremdleistungen wird nicht gehaftet.
Dresden, den 06.05.2025